projekte
21 C 825/21•Amtsgericht Steinfurt, 2022-05-04, 21 C 825/21
21 C 825/21Gericht erster Instanz04.05.2022
Die Anwendung der sogenannten Dreijahresrechtsprechung in Bezug auf den Streitfall der Kontoführungsgebühren führt nach Ansicht des Gerichts zu einem angemessenen Interessenausgleich.
Entscheidungsdatum: 2022-05-04
Aktenzeichen: 21 C 825/21
ECLI: ECLI:DE:AGST1:2022:0504.21C825.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter/in am Amtsgericht
Normen: BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Hs.; § 305 Abs. 2; § 307 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1; § 311 Abs. 1; §§ 145 ff.
Die Anwendung der sogenannten Dreijahresrechtsprechung in Bezug auf den Streitfall der Kontoführungsgebühren führt nach Ansicht des Gerichts zu einem angemessenen Interessenausgleich.
Die Klage wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.