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21 C 135/21•Amtsgericht Steinfurt, 2022-04-06, 21 C 135/21
21 C 135/21Gericht erster Instanz06.04.2022
1. In einem durch eine kundeneigene Schaltanlage einer Windkraftanlage ausgelöstem Störfall innerhalb der Stromversorgung liegt keine höhere Gewalt oder sonstige Umstände im Sinne des § 16 Abs. 1 S. 2 NAV begründet, die die verschuldensunabhängige Haftung des Stromversorgungsunternehmen nach dem PordHaftG ausschließen würde.2. Ob eine unterlassene zusätzliche Sicherung eines an die Stromversorgung angeschlossenen elektronischen Geräts -hier eines Homeservers- z.B. durch ein sogenanntes USV-System ein Mitverschulden gem. § 254 BGB begründet, unterliegt einer Abwägung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der im jeweiligen Einsatzbereich berechtigten Sicherheitserwartungen. Die Investition weiterer Kosten von mehr als 50 % des Wert des zu schützenden Geräts kann zumindest in einem Privathaushalt, welcher nicht in einem bekanntermaßen unsicheren Stromversorgungsbereich liegt, nicht erwartet werden.
Entscheidungsdatum: 2022-04-06
Aktenzeichen: 21 C 135/21
ECLI: ECLI:DE:AGST1:2022:0406.21C135.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Normen: ProdHaftG §§ 1 Abs. 1 u. 2, 11; BGB §§ 254, 280 Abs. 1; 823 Abs. 1, 2; NAV § 16 Abs. 1 S. 2
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1054,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2020 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten R. von vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 220,27 € freizustellen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 50 % und die Beklagte 50 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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