Amtsgericht Steinfurt, 2021-01-14, 21 C 444/20

21 C 444/20Gericht erster Instanz14.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Steinfurt — 21 C 444/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-14

Aktenzeichen: 21 C 444/20

ECLI: ECLI:DE:AGST1:2021:0114.21C444.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.534,72 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.6.20 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 55 % und der Beklagte zu 45 % zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Hinsichtlich der Kosten ist das Urteil für den Beklagten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die vorläufige Vollstreckung durch den Beklagten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.