Amtsgericht Steinfurt, 2020-11-25, 21 C 492/19

21 C 492/19Gericht erster Instanz25.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Steinfurt — 21 C 492/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-25

Aktenzeichen: 21 C 492/19

ECLI: ECLI:DE:AGST1:2020:1125.21C492.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 1380,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 460,00 € seit dem 22.02.2017, aus 230,00 € seit dem 07.03.2017, aus 230,00 € seit dem 06.04.2017, aus 230,00 € seit dem 05.05.2017 und aus weiteren 230,00 € seit dem 08.06.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 47 % und der Beklagte 53 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.