Amtsgericht Steinfurt, 2020-08-07, 16 OWi-540 Js 572/20-92/20

16 OWi-540 Js 572/20-92/20Gericht erster Instanz07.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Steinfurt — 16 OWi-540 Js 572/20-92/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-07

Aktenzeichen: 16 OWi-540 Js 572/20-92/20

ECLI: ECLI:DE:AGST1:2020:0807.16OWI540JS572.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Normen: BGB § 823; ZPO § 273

Tenor

Die Betroffene wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, indem sie ihrem Hamster durch fehlende tierärztliche Versorgung und die nicht ausreichende Ernährung ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden zufügte, wobei sie fahrlässig handelte zu einer Geldbuße von 180,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene (§§ 1, 2, 18 I Nr. 1 TierSchG.).

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