21 C 443/18•Amtsgericht Steinfurt, 2019-10-23, 21 C 443/18
Amtsgericht Steinfurt, 2019-10-23, 21 C 443/18
21 C 443/18Gericht erster Instanz23.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Steinfurt — 21 C 443/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-23
Aktenzeichen: 21 C 443/18
ECLI: ECLI:DE:AGST1:2019:1023.21C443.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Normen: BGB §§ 823 Abs. 1, 833 S. 1, 249 Abs. 1 u. 2.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3331,93 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 413,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 13.06.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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