Amtsgericht Steinfurt, 2014-04-10, 21 C 987/13

21 C 987/13Gericht erster Instanz10.04.2014

Regest

Der Vermieter kann von dem Mieter nicht verlangen, die Fertigung von Lichtbildern in seiner Wohnung zur Einstellung in eine Anzeige im Internet zu dulden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Steinfurt — 21 C 987/13 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-10

Aktenzeichen: 21 C 987/13

ECLI: ECLI:DE:AGST1:2014:0410.21C987.13.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: BGB § 535

Leitsätze

Der Vermieter kann von dem Mieter nicht verlangen, die Fertigung von Lichtbildern in seiner Wohnung zur Einstellung in eine Anzeige im Internet zu dulden.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, eine Besichtigung durch die Klägerin und/oder von ihr beauftragten Dritten bei Meidung eines für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu ermöglichen und diese zu dulden.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 186,24 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500 € vorläufig vollstreckbar.

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