21 C 1668/12•Amtsgericht Steinfurt, 2014-02-13, 21 C 1668/12
Amtsgericht Steinfurt, 2014-02-13, 21 C 1668/12
21 C 1668/12Gericht erster Instanz13.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Steinfurt — 21 C 1668/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-13
Aktenzeichen: 21 C 1668/12
ECLI: ECLI:DE:AGST1:2014:0213.21C1668.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 14,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.1.2013 zu zahlen sowie 46,41 Euro vorgerichtlich angefallene Anwaltskosten zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.1.2013.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 490,53 Euro festgesetzt.
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