Amtsgericht Steinfurt, 2011-10-26, 21 C 966/11

21 C 966/11Gericht erster Instanz26.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Steinfurt — 21 C 966/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-26

Aktenzeichen: 21 C 966/11

ECLI: ECLI:DE:AGST1:2011:1026.21C966.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kos¬ten des Rechts¬streits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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