21 C 265/00•Amtsgericht Steinfurt, 2001-09-04, 21 C 265/00
Amtsgericht Steinfurt, 2001-09-04, 21 C 265/00
21 C 265/00Gericht erster Instanz04.09.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Steinfurt — 21 C 265/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-04
Aktenzeichen: 21 C 265/00
ECLI: ECLI:DE:AGST1:2001:0904.21C265.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Steinfurt
Normen: BGB § 823, ZPO § 273
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor er Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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