Amtsgericht Steinfurt, 1993-07-29, 3 C 434/93

3 C 434/93Gericht erster Instanz29.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Steinfurt — 3 C 434/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-07-29

Aktenzeichen: 3 C 434/93

ECLI: ECLI:DE:AGST1:1993:0729.3C434.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Normen: BGB §§ 823 Abs. 1, 847; PflVG § 3

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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