3 C 434/93•Amtsgericht Steinfurt, 1993-07-29, 3 C 434/93
Amtsgericht Steinfurt, 1993-07-29, 3 C 434/93
3 C 434/93Gericht erster Instanz29.07.1993
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Steinfurt — 3 C 434/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-07-29
Aktenzeichen: 3 C 434/93
ECLI: ECLI:DE:AGST1:1993:0729.3C434.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Normen: BGB §§ 823 Abs. 1, 847; PflVG § 3
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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