Amtsgericht Werl, 2024-01-24, 9 M 347/23

9 M 347/23Gericht erster Instanz24.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Werl — 9 M 347/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-24

Aktenzeichen: 9 M 347/23

ECLI: ECLI:DE:AGSO3:2024:0124.9M347.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Auf die Erinnerung des Bezirksrevisors gegen den Kostenansatz vom 23.08.2023 wird die Kostenrechnung des … vom 25.04.2023 zum Aktenzeichen DR II 0251/23 dahingehend abgeändert, dass die dort angesetzte Gebühr nach Nr. 208 KV GvKostG nebst anteiliger Pauschale nach Nr. 716 KV GvKostG – insgesamt 10,56 € herabgesetzt wird.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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