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9 M 347/23•Amtsgericht Werl, 2024-01-24, 9 M 347/23
9 M 347/23Gericht erster Instanz24.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-24
Aktenzeichen: 9 M 347/23
ECLI: ECLI:DE:AGSO3:2024:0124.9M347.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Auf die Erinnerung des Bezirksrevisors gegen den Kostenansatz vom 23.08.2023 wird die Kostenrechnung des … vom 25.04.2023 zum Aktenzeichen DR II 0251/23 dahingehend abgeändert, dass die dort angesetzte Gebühr nach Nr. 208 KV GvKostG nebst anteiliger Pauschale nach Nr. 716 KV GvKostG – insgesamt 10,56 € herabgesetzt wird.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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