Amtsgericht Werl, 2021-12-30, 3 Ds-263 Js 682/21-568/21

3 Ds-263 Js 682/21-568/21Gericht erster Instanz30.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Werl — 3 Ds-263 Js 682/21-568/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-30

Aktenzeichen: 3 Ds-263 Js 682/21-568/21

ECLI: ECLI:DE:AGSO3:2021:1230.3DS263JS682.21.56.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafrichterin

Tenor

Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.

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