projekte
3 Ds-263 Js 682/21-568/21•Amtsgericht Werl, 2021-12-30, 3 Ds-263 Js 682/21-568/21
3 Ds-263 Js 682/21-568/21Gericht erster Instanz30.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-30
Aktenzeichen: 3 Ds-263 Js 682/21-568/21
ECLI: ECLI:DE:AGSO3:2021:1230.3DS263JS682.21.56.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafrichterin
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.