Amtsgericht Werl, 2021-04-08, 4 C 110/19

4 C 110/19Gericht erster Instanz08.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Werl — 4 C 110/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-08

Aktenzeichen: 4 C 110/19

ECLI: ECLI:DE:AGSO3:2021:0408.4C110.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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