Amtsgericht Werl, 2013-08-20, 4 C 362/13

4 C 362/13Gericht erster Instanz20.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Werl — 4 C 362/13 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-20

Aktenzeichen: 4 C 362/13

ECLI: ECLI:DE:AGSO3:2013:0820.4C362.13.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr bewohnte Wohnung im Hause C-Straße 0, X, gelegen im Erdgeschoss, bestehend aus drei Zimmern (Wohn- / Esszimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer), Küche, Bad nebst dazugehörenden Nebenräumen wie Keller, Garage, Einstellplatz, zu räumen und an den Kläger herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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