Amtsgericht Warstein, 2012-09-13, 3 C 408/11

3 C 408/11Gericht erster Instanz13.09.2012

Regest

Schadensersatz wegen wettbewerbsrechtlicher Abmahnung unter Ausnutzung von Blnakovollmachten und Vortäuschung eines Mandats

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Warstein — 3 C 408/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-13

Aktenzeichen: 3 C 408/11

ECLI: ECLI:DE:AGSO2:2012:0913.3C408.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB 823 II; StGB § 263

Leitsätze

Schadensersatz wegen wettbewerbsrechtlicher Abmahnung unter Ausnutzung von Blnakovollmachten und Vortäuschung eines Mandats

Tenor

In dem Rechtsstreit

der Frau KL,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...,

g e g e n

Rechtsanwalt RA, Berlin,

Beklagten,

hat das Amtsgericht Warsteinauf die mündliche Verhandlung vom 13.09.2012durch für Recht er­kannt:

  1. Das Versäumnisurteil vom 28.02.2012 bleibt aufrecht erhalten.

  2. Die weiteren Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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