3 C 408/11•Amtsgericht Warstein, 2012-09-13, 3 C 408/11
Amtsgericht Warstein, 2012-09-13, 3 C 408/11
3 C 408/11Gericht erster Instanz13.09.2012
Regest
Schadensersatz wegen wettbewerbsrechtlicher Abmahnung unter Ausnutzung von Blnakovollmachten und Vortäuschung eines Mandats
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Warstein — 3 C 408/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-13
Aktenzeichen: 3 C 408/11
ECLI: ECLI:DE:AGSO2:2012:0913.3C408.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB 823 II; StGB § 263
Leitsätze
Schadensersatz wegen wettbewerbsrechtlicher Abmahnung unter Ausnutzung von Blnakovollmachten und Vortäuschung eines Mandats
Tenor
In dem Rechtsstreit
der Frau KL,
Klägerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...,
g e g e n
Rechtsanwalt RA, Berlin,
Beklagten,
hat das Amtsgericht Warsteinauf die mündliche Verhandlung vom 13.09.2012durch für Recht erkannt:
-
Das Versäumnisurteil vom 28.02.2012 bleibt aufrecht erhalten.
-
Die weiteren Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.