Amtsgericht Soest, 2022-08-10, 9 M 1073/21

9 M 1073/21Gericht erster Instanz10.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Soest — 9 M 1073/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-10

Aktenzeichen: 9 M 1073/21

ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2022:0810.9M1073.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Erinnerung der Bezirksrevisorin beim Landgericht Arnsberg gegen den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers vom 18.01.2021 wird zurückgewiesen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung bestehenden Frage wird die Beschwerde zugelassen.

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