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9 M 1073/21•Amtsgericht Soest, 2022-08-10, 9 M 1073/21
9 M 1073/21Gericht erster Instanz10.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-10
Aktenzeichen: 9 M 1073/21
ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2022:0810.9M1073.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Die Erinnerung der Bezirksrevisorin beim Landgericht Arnsberg gegen den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers vom 18.01.2021 wird zurückgewiesen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung bestehenden Frage wird die Beschwerde zugelassen.
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