Amtsgericht Soest, 2022-07-25, 14 C 22/22

14 C 22/22Gericht erster Instanz25.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Soest — 14 C 22/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-25

Aktenzeichen: 14 C 22/22

ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2022:0725.14C22.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 810,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 26.01.2022 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen

Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 80,44 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 810,00 € festgesetzt.

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