Amtsgericht Soest, 2020-06-02, 25 XIV(B) 21/18

25 XIV(B) 21/18Gericht erster Instanz02.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Soest — 25 XIV(B) 21/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-02

Aktenzeichen: 25 XIV(B) 21/18

ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2020:0602.25XIV.B21.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

I

Es wird festgestellt, dass der Haftaufhebungsantrag des Bevollmächtigten vom 09.07.2018 gegenstandslos geworden und daher eine Entscheidung insoweit nicht mehr veranlasst ist.

II

Der weitere Antrag vom 09.07.2018, der darauf gerichtet ist, festzustellen, dass die Haft ab Eingang des Schreibens (09.07.2018) den Betroffenen in seinen Rechten verletzt habe, wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.