9 M 1915/19•Amtsgericht Soest, 2019-10-08, 9 M 1915/19
Amtsgericht Soest, 2019-10-08, 9 M 1915/19
9 M 1915/19Gericht erster Instanz08.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Soest — 9 M 1915/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-08
Aktenzeichen: 9 M 1915/19
ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2019:1008.9M1915.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht Soest
Tenor
Die Erinnerung der Gläubigerin gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, die Vollstreckung durchzuführen, wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.
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