9 C 46/11•Amtsgericht Schleiden, 2012-01-10, 9 C 46/11
Amtsgericht Schleiden, 2012-01-10, 9 C 46/11
9 C 46/11Gericht erster Instanz10.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Schleiden — 9 C 46/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-10
Aktenzeichen: 9 C 46/11
ECLI: ECLI:DE:AGSLE:2012:0110.9C46.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9
Normen: § 34 BJagdG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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