9 C 188/11•Amtsgericht Schleiden, 2011-10-25, 9 C 188/11
Amtsgericht Schleiden, 2011-10-25, 9 C 188/11
9 C 188/11Gericht erster Instanz25.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Schleiden — 9 C 188/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-25
Aktenzeichen: 9 C 188/11
ECLI: ECLI:DE:AGSLE:2011:1025.9C188.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9
Tenor
Der Antrag vom 13.10.2011 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Verfügungskläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Verfügungskläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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