Amtsgericht Siegen, 2023-09-29, 4 III 29/23

4 III 29/23Gericht erster Instanz29.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegen — 4 III 29/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-29

Aktenzeichen: 4 III 29/23

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2023:0929.4III29.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil Richter

Tenor

In der Personenstandssache

pp.

hat das Amtsgericht Siegen am 28.09.2023 durch den Richter U. beschlossen:

Die Beteiligte zu 1) wird angewiesen, die am 29.06.2023 beantragte Geburt mit dem Vornamen des Kindes N.-B. zu beurkunden.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 5000,00 Euro festgesetzt.

Dieser Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam.

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