Amtsgericht Siegen, 2022-07-05, 401 Ds 106/22

401 Ds 106/22Gericht erster Instanz05.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegen — 401 Ds 106/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-05

Aktenzeichen: 401 Ds 106/22

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2022:0705.401DS106.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafrichter

Normen: StPO § 153 a Abs. 2

Tenor

Das Verfahren wird nach § 153 a Abs. 2 StPO endgültig eingestellt, nachdem der Angeschuldigte die ihm gemachten Auflagen erfüllt hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO).

Die dem Angeschuldigten entstandenen notwendigen Auslagen trägt dieser selbst (§ 467 Abs. 5 StPO).

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