15 F 342/14•Amtsgericht Siegen, 2014-05-15, 15 F 342/14
Amtsgericht Siegen, 2014-05-15, 15 F 342/14
15 F 342/14Gericht erster Instanz15.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegen — 15 F 342/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-15
Aktenzeichen: 15 F 342/14
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2014:0515.15F342.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Die Eltern können die elterliche Sorge für das Kind auf längere Zeit tatsächlich nicht ausüben. Die elterliche Sorge ruht deshalb.
Es wird Vormundschaft angeordnet.
Als Vormund wird das Jugendamt der Stadt
Die öffentliche Zustellung dieses Beschlusses an die Eltern wird bewilligt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 300,00 EUR (§ 45 FamGKG)
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