431 OWi-34 Js 582/14-232/14•Amtsgericht Siegen, 2014-05-14, 431 OWi-34 Js 582/14-232/14
Amtsgericht Siegen, 2014-05-14, 431 OWi-34 Js 582/14-232/14
431 OWi-34 Js 582/14-232/14Gericht erster Instanz14.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegen — 431 OWi-34 Js 582/14-232/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-14
Aktenzeichen: 431 OWi-34 Js 582/14-232/14
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2014:0514.431OWI34JS582.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 160,00 € verurteilt.
Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von EUR 50,00 jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Das Fahrverbot wird erst wirksam wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt spätestens jedoch mit Abgabe von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.7 Bkat; § 4 BKatV )
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