14 C 2207/12•Amtsgericht Siegen, 2013-07-18, 14 C 2207/12
Amtsgericht Siegen, 2013-07-18, 14 C 2207/12
14 C 2207/12Gericht erster Instanz18.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegen — 14 C 2207/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-18
Aktenzeichen: 14 C 2207/12
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2013:0718.14C2207.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 856,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 104,50 € sowie Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 58 % die Klägerin und zu 42 % die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig abwenden, soweit nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin kann ebenfalls die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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