25 IN 373/10•Amtsgericht Siegen, 2012-12-05, 25 IN 373/10
Amtsgericht Siegen, 2012-12-05, 25 IN 373/10
25 IN 373/10Gericht erster Instanz05.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegen — 25 IN 373/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-05
Aktenzeichen: 25 IN 373/10
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2012:1205.25IN373.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger
Tenor
Dem Insolvenzschuldner sind von den nachgewiesenen Einkünften aus seiner selbstständigen Tätigkeit die zur Deckung der nachgewiesenen beruflich bedingten Ausgaben erforderlichen Beträge pfandfrei zu belassen.
Der pfandfrei zu belassende Teil der Einkünfte wird festgesetzt auf einen Betrag in Höhe von maximal 7.475,- EUR für eine Abrechnungsperiode von jeweils 3 Monaten.
Erreichen die Einnahmen in einer Abrechnungsperiode nicht den festgesetzten zu belassenden Teil der Einkünfte, so kann ein eventueller Differenzbetrag in den folgenden Abrechnungsperioden ausgeglichen werden.
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