Amtsgericht Siegen, 2012-09-12, 21 IK 417/09

21 IK 417/09Gericht erster Instanz12.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegen — 21 IK 417/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-12

Aktenzeichen: 21 IK 417/09

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2012:0912.21IK417.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Rechtspfleger

Tenor

1.) Der Anregung des Treuhänders auf Anordnung der Nachtragsverteilung hinsichtlich der Ansprüche der Schuldnerin auf Auszahlung der aus der Versicherung bei der Lebensversicherung auzuzahlenden Versicherungssumme wird nicht entsprochen.

2.) Die Anträge der Gläubiger zu 6) und zu 8) auf Anordnung der Nachtragsverteilung hinsichtlich der Ansprüche der Schuldnerin auf Auszahlung der aus der Versicherung bei der auszuzahlenden Versicherungssumme werden zurückgewiesen.

3.) Die Wirkungen dieses Beschlusses werden vom Eintritt der Rechtskraft abhängig gemacht.

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