318 E - 1.28/13•Amtsgericht Siegen, 2011-09-02, 318 E - 1.28/13
Amtsgericht Siegen, 2011-09-02, 318 E - 1.28/13
318 E - 1.28/13Gericht erster Instanz02.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegen — 318 E - 1.28/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-02
Aktenzeichen: 318 E - 1.28/13
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2011:0902.318E1.28.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsrichter
Normen: Schiedsamtsgesetz NRW § 39 Abs. 4
Tenor
wird auf Antrag des Antragsgegners vom 29.7.2011 das Ordnungsgeld unter Abänderung des Bescheides des Schiedsmanns E vom 9.7.2011 auf 40 € festgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Auslagen des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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