Amtsgericht Siegen, 2011-09-02, 318 E - 1.28/13

318 E - 1.28/13Gericht erster Instanz02.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegen — 318 E - 1.28/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-02

Aktenzeichen: 318 E - 1.28/13

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2011:0902.318E1.28.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsrichter

Normen: Schiedsamtsgesetz NRW § 39 Abs. 4

Tenor

wird auf Antrag des Antragsgegners vom 29.7.2011 das Ordnungsgeld unter Abänderung des Bescheides des Schiedsmanns E vom 9.7.2011 auf 40 € festgesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Auslagen des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

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