Amtsgericht Siegen, 2011-07-21, 15 F 757/11

15 F 757/11Gericht erster Instanz21.07.2011

Regest

Eine Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten stellt eine angemessene Vorbildung zum Beruf dar und ist ein einheitlicher Bildungsweg. Der Entschluss zum Studium kann auch während und nach der Ausbildung getroffen werden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegen — 15 F 757/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-21

Aktenzeichen: 15 F 757/11

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2011:0721.15F757.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: BGB §§ 1601, 1610 II

Leitsätze

Eine Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten stellt eine angemessene Vorbildung zum Beruf dar und ist ein einheitlicher Bildungsweg. Der Entschluss zum Studium kann auch während und nach der Ausbildung getroffen werden.

Tenor

  1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab Juni 2011 monatlichen Unterhalt in Höhe von 230,00 €, zahlbar im Voraus bis zum 03. eines jeden Monats zu zahlen.

  2. Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, an die Antragstellerin für die Zeit von März 2011 bis einschließlich Mai 2011 rückständigen Unterhalt in Höhe von 690,00 € zu zahlen.

  3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

  4. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

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