Amtsgericht Siegen, 2011-05-20, 14 C 363/11

14 C 363/11Gericht erster Instanz20.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegen — 14 C 363/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-20

Aktenzeichen: 14 C 363/11

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2011:0520.14C363.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Die Beklage wird verurteilt, an die Klägerin 1.174,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin ein Drittel , die Beklagte zwei Drittel.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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