15 F 1896/05•Amtsgericht Siegen, 2009-06-24, 15 F 1896/05
Amtsgericht Siegen, 2009-06-24, 15 F 1896/05
15 F 1896/05Gericht erster Instanz24.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegen — 15 F 1896/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-24
Aktenzeichen: 15 F 1896/05
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2009:0624.15F1896.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
I. Die am ### vor dem Standesbeamten des Standesamtes in(Heiratsregisternummer) geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
II. Vom Versicherungskonto Nummer ### des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund werden Rentenanwartschaften in Höhe von ### € bezogen auf den ### als Ende der Ehezeit auf das Versicherungskonto Nummer ### der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen übertragen. Es wird angeordnet, dass der zu übertragende Monatsbetrag in Entgeltpunkte (West) umzurechnen ist.
III. Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin beginnend mit Rechtskraft der Scheidung einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von ### € pro Monat, zahlbar jeweils im Voraus bis zum 03. Werktag eines jeden Monats, zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV. Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung einen Zugewinnausgleich in Höhe von ### € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtskraft der Scheidung zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
V. Das Urteil ist zu Ziffer III. ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar und zu Ziffer IV. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
VI. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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