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37 F 20/24•Amtsgericht Solingen, 2024-04-12, 37 F 20/24
37 F 20/24Gericht erster Instanz12.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-12
Aktenzeichen: 37 F 20/24
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2024:0412.37F20.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 37
Die einstweilige Anordnung des Amtsgerichts Solingen vom 13.02.2024 (37 F 20/24) bleibt mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich die Antragsgegner dem Antragsteller nicht weniger als 2 Meter nähern dürfen.
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