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12 C 300/20•Amtsgericht Solingen, 2022-01-18, 12 C 300/20
12 C 300/20Gericht erster Instanz18.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-18
Aktenzeichen: 12 C 300/20
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2022:0118.12C300.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 12
Die Rüge des Beklagten vom 25.10.2021 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Antrag des Beklagten vom 25.10.2021 auf Berichtigung des Tatbestandes wird zurückgewiesen.
Der Antrag des Beklagten vom 10.12.2021 auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird zurückgewiesen.
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