Amtsgericht Solingen, 2022-01-18, 12 C 300/20

12 C 300/20Gericht erster Instanz18.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 12 C 300/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-18

Aktenzeichen: 12 C 300/20

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2022:0118.12C300.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 12

Tenor

Die Rüge des Beklagten vom 25.10.2021 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Antrag des Beklagten vom 25.10.2021 auf Berichtigung des Tatbestandes wird zurückgewiesen.

Der Antrag des Beklagten vom 10.12.2021 auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird zurückgewiesen.

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