Amtsgericht Solingen, 2021-07-29, 23 OWi 163-21 b

23 OWi 163-21 bGericht erster Instanz29.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 23 OWi 163-21 b — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-29

Aktenzeichen: 23 OWi 163-21 b

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2021:0729.23OWI163.21B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 23

Tenor

Der Bußgeldbehörde wird aufgegeben, der Verteidigung die Messdaten inklusive der unverschlüsselten Rohmessdaten der gesamten Mess-Serie des Tattages auf einem geeigneten Speichermedium durch Überlassung in die Kanzleiräume des Verteidigers zur Verfügung zu stellen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Landeskasse zu tragen.

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