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7 M 2911/16•Amtsgericht Solingen, 2021-03-17, 7 M 2911/16
7 M 2911/16Gericht erster Instanz17.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-17
Aktenzeichen: 7 M 2911/16
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2021:0317.7M2911.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 7
Auf die sofortige Beschwerde der Drittschuldnerin vom 22.12.2020 wird der Beschluss des Amtsgericht Solingen insoweit aufgehoben, als darin die Drittschuldnerin angewiesen wird, ab Rechtskraft des Beschlusses die am 07.05.2020 gebuchte Soforthilfe in Höhe von 9.000,- EUR an die Bezirksregierung Düsseldorf zu überweisen unter der IBAN: DE, unter Angabe des Verwendungszwecks .Soforthilfe.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
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