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11 C 204/20•Amtsgericht Solingen, 2020-12-30, 11 C 204/20
11 C 204/20Gericht erster Instanz30.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-30
Aktenzeichen: 11 C 204/20
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2020:1230.11C204.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 11
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 2.129,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.09.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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