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14 C 44/20•Amtsgericht Solingen, 2020-11-05, 14 C 44/20
14 C 44/20Gericht erster Instanz05.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-05
Aktenzeichen: 14 C 44/20
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2020:1105.14C44.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 14
Unter Aufhebung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts Solingen vom 10.07.2020 wird die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Erinnerungsverfahrens - unter Beachtung der aus diesem Beschluss ersichtlichen Rechtsauffassung an die Rechtspflegerin/ den Rechtspfleger zurückverwiesen.
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