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14 C 72/19•Amtsgericht Solingen, 2020-02-25, 14 C 72/19
14 C 72/19Gericht erster Instanz25.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 14 C 72/19
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2020:0225.14C72.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 14
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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