Amtsgericht Solingen, 2020-02-25, 14 C 72/19

14 C 72/19Gericht erster Instanz25.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 14 C 72/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-25

Aktenzeichen: 14 C 72/19

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2020:0225.14C72.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 14

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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