Amtsgericht Solingen, 2019-08-20, 9 C 39/19

9 C 39/19Gericht erster Instanz20.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 9 C 39/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-20

Aktenzeichen: 9 C 39/19

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2019:0820.9C39.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 9

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 228,79 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.