27 Cs-722 Js 2209/19-113/19•Amtsgericht Solingen, 2019-08-14, 27 Cs-722 Js 2209/19-113/19
Amtsgericht Solingen, 2019-08-14, 27 Cs-722 Js 2209/19-113/19
27 Cs-722 Js 2209/19-113/19Gericht erster Instanz14.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 27 Cs-722 Js 2209/19-113/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-14
Aktenzeichen: 27 Cs-722 Js 2209/19-113/19
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2019:0814.27CS722JS2209.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht Solingen - Strafkammer
Tenor
wegen
unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Die Angeklagte ist des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig.
Sie wird zu einer Geldstrafe von
25 Tagessätzen zu je 30,00 Euro
verurteilt.
Sie hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 142 I StGB.
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