27 Cs 113/19•Amtsgericht Solingen, 2019-08-14, 27 Cs 113/19
Amtsgericht Solingen, 2019-08-14, 27 Cs 113/19
27 Cs 113/19Gericht erster Instanz14.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 27 Cs 113/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-14
Aktenzeichen: 27 Cs 113/19
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2019:0814.27CS113.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 27
Tenor
Die Angeklagte ist des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig.
Sie wird zu einer Geldstrafe von
25 Tagessätzen zu je 30,00 Euro
verurteilt.
Sie hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 142 I StGB.
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