13 C 441/18•Amtsgericht Solingen, 2019-06-19, 13 C 441/18
Amtsgericht Solingen, 2019-06-19, 13 C 441/18
13 C 441/18Gericht erster Instanz19.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 13 C 441/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-19
Aktenzeichen: 13 C 441/18
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2019:0619.13C441.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 12
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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