Amtsgericht Solingen, 2019-06-19, 13 C 441/18

13 C 441/18Gericht erster Instanz19.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 13 C 441/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-19

Aktenzeichen: 13 C 441/18

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2019:0619.13C441.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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