14 C 337/17•Amtsgericht Solingen, 2018-01-30, 14 C 337/17
Amtsgericht Solingen, 2018-01-30, 14 C 337/17
14 C 337/17Gericht erster Instanz30.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 14 C 337/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-30
Aktenzeichen: 14 C 337/17
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2018:0130.14C337.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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