22 Ds 156/17•Amtsgericht Solingen, 2018-01-29, 22 Ds 156/17
Amtsgericht Solingen, 2018-01-29, 22 Ds 156/17
22 Ds 156/17Gericht erster Instanz29.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 22 Ds 156/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-29
Aktenzeichen: 22 Ds 156/17
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2018:0129.22DS156.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 22
Tenor
Die Angeklagte wird wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,00 EUR verurteilt, § 142 I StPO.Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Führerschein wird eingezogen.Der Verkehrsbehörde wird auferlegt, ihr vor Ablauf von 7 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen, §§ 69, 69 a StGB.Sie trägt die Kosten des Verfahrens.
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