13 C 427/15•Amtsgericht Solingen, 2017-01-06, 13 C 427/15
Amtsgericht Solingen, 2017-01-06, 13 C 427/15
13 C 427/15Gericht erster Instanz06.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 13 C 427/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-06
Aktenzeichen: 13 C 427/15
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2017:0106.13C427.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 14
Tenor
- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an
die Klägerin 918,40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.182,87 €
für den Zeitraum vom 06.08.2015 bis 15.10.2015 und aus
918,40 € seit dem 15.10.2015 zu zahlen.
- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die
Klägerin von den außergerichtlichen Anwaltsgebühren des
Rechtsanwaltes Robert Kersting aus Solingen in Höhe von
156,84 € freizustellen.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als
Gesamtschuldner.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die
Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden,
wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in
Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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