Amtsgericht Solingen, 2016-01-29, 11 C 372/15

11 C 372/15Gericht erster Instanz29.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 11 C 372/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-29

Aktenzeichen: 11 C 372/15

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2016:0129.11C372.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 369,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2014 zu zahlen sowie den Kläger von Rechtsanwaltskosten für die vorgerichtliche anwaltliche Tätigkeit in Höhe von 334,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2014 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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