10 C 150/15•Amtsgericht Solingen, 2015-11-05, 10 C 150/15
Amtsgericht Solingen, 2015-11-05, 10 C 150/15
10 C 150/15Gericht erster Instanz05.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 10 C 150/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-05
Aktenzeichen: 10 C 150/15
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2015:1105.10C150.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 598,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.04.2014 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 143,76 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 54% und die Beklagte zu 46 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die jeweils andere nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.