7 M 1132/14•Amtsgericht Solingen, 2014-05-13, 7 M 1132/14
Amtsgericht Solingen, 2014-05-13, 7 M 1132/14
7 M 1132/14Gericht erster Instanz13.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 7 M 1132/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-13
Aktenzeichen: 7 M 1132/14
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2014:0513.7M1132.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7 M
Tenor
Die Erinnerung des Gläubigers vom 03.03.2014 gegen die Gerichtsvollzieherkostenrechnung vom 25.02.2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt der Gläubiger.
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